Stand: 17.11.2021

Es gilt die neue Infektionsschutz-maßnahmenverordnung ab dem 06.11.2021

Nachweispflicht im Sinne der 2G Regelung: Geimpft und genesen.

Wir sind beim Check-in dazu verpflichtet den Nachweis zu überprüfen. Haltet daher bitte euren jeweiligen Nachweis (in Papierform oder digital) am Besten direkt bereit.

Folgende Möglichkeiten stehen Euch zur Auswahl:

  • Geimpft: Vorlage eines Nachweises über die vollständige Impfung entweder digital via Corona-Warn-App, CovPass-App oder Luca-App, das gedruckte Impfzertifikat oder der Impfpass selbst. Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teilimpfungen erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. (Bitte beachtet die unterschiedliche Anzahl der Impfungen je nach Impfstoff, nur in EU zugelassene Impfstoffe). Oder auch wer als bereits genesen gilt und eine Impfung mit einem der vier zulässigen Impfstoffe erhalten hat.
  • Genesen: Positiver PCR-Test von erfolgreich genesenen Personen (PCR-Test muss mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen).

Auch für Begleitpersonen oder einen Besuch unserer Kurse und Boulder Gruppen gilt die Einhaltung der 2G Regelung wie oben beschrieben. Alle anderen Regelungen rund um Corona gelten weiterhin.

Ausnahmen: Kinder unter 12 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen.

Minderjährige Schüler und Schülerinnen über 12 Jahren, die in der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können zu sportlichen Eigenaktivitäten übergangsweise bis 31.12.2021 zu 2G zugelassen werden.

Bitte behaltet immer im Hinterkopf, dass wir nicht für diese Beschlüsse verantwortlich sind. Wir sind dazu verpflichtet euren jeweiligen Status zu checken. Vielen Dank für Eure Unterstützung!

FFP2 – Maskenpflicht

In der gesamten Halle herrscht FFP-2 Maskenpflicht außer bei der direkten Sportausübung oder auf den Sofas und Tischen beim Essen und Trinken.
Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Maske tragen. Für Kinder unter 6 Jahren entfällt die Maskenpflicht.