AGB

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die „Gebhardt Sport GmbH“ ist der Betreiber der Sportanlage „Boulder Hall“. Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Sorgeberechtigten eines Teilnehmers unter 18 Jahren müssen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ebenso anerkennen und mit dem minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor dieser die Angebote des Betreibers nutzen darf.

(2) Der Betreiber verpflichtet sich, über eventuelle Änderungen der Vertrags- und Geschäftsbedingungen zu informieren.

§ 2 Nutzungsberechtigung

(1) Die Benutzung der Anlage bzw. die Angebote des Betreibers sind kostenpflichtig.
(2) Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten. Änderungen in der Preisstruktur behält sich die Geschäftsleitung vor. Berechtigt zu Ermäßigungen sind Kinder, Studenten, Auszubildende und Arbeitslose sowie Personen oder Vereine mit denen eine entsprechende Vereinbarung besteht. Für den ermäßigten Tarif ist ein Nachweis ohne Aufforderung vorzulegen. Es besteht kein Anspruch auf ermäßigte Preise ohne entsprechenden Nachweis.
(3) Als gültige Eintrittskarte gilt der Mitgliedsausweis. Dieser wird beim ersten Besuch erstellt und muss während der Dauer des Aufenthaltes jederzeit vorgelegt werden können. Die Kunden sind berechtigt, die von ihnen bezahlten Einrichtungen und Angebote während der offiziellen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Öffnungszeiten sind an der Kasse und auf der Website bekannt gegeben.
(4) Die Sportanlage ist für alle Besucher ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zugänglich, die nicht an einer Krankheit, oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder andere Personen darstellen könnte. Schwangeren wird von einer Benutzung der Sportanlage ohne ärztliche Rücksprache abgeraten. Unter Drogen-, Medikamenten-, und Alkoholeinfluss, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, besteht ein generelles Nutzungsverbot. Die Gebhardt Sport GmbH behält sich vor Personen ohne Angabe von Gründen ein Nutzungsverbot zu erteilen.
(5) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Sportanlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht befugten volljährigen Person benutzen. (Das Formular für die Einverständniserklärung ist im Internet oder an der Kasse erhältlich).
(6) Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Sportanlage nur nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nutzen. (Das Formular für die Einverständniserklärung ist im Internet oder an der Kasse erhältlich). Diese ist jederzeit mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
(7) Bei minderjährigen Gruppen haben die volljährigen Gruppenleiter dafür zu sorgen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers von den Gruppenmitgliedern in allen Punkten eingehalten werden. Der/Die Gruppenleitung haftet im gesetzlichen Rahmen unter Einschränkung des § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers. Eine Benutzung der Sportanlage kann nur dann erfolgen, wenn die Gruppenleitung für alle minderjährigen Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten hat und dies durch rechtsverbindliche Unterschrift sowie durch Auflistung sämtlicher Vor- und Zunamen sowie der Geburtsdaten der Gruppenmitglieder bestätigt wird. (Das Formular für die Einverständniserklärung ist im Internet oder an der Kasse erhältlich).
(8) Wer die Sportanlage unbefugt nutzt oder die Nutzung entgegen den Bestimmungen der Boulderordnung vornimmt kann ohne einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises vom Bouldern ausgeschlossen werden. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Ansprüchen behalten wir uns vor.

§ 3 Rücktritt

(1) Wird es dem Betreiber auf Grund höherer Gewalt unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Teilnehmer Anspruch auf einen Ausgleich in maximaler Höhe der vertraglich vereinbarten Leistungsgebühr. Wird es dem Betreiber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Veränderte Öffnungszeiten berechtigen nicht zum Schadensersatz.
(2) Die Anmeldung zu einer vereinbarten individuellen Veranstaltung ist stets verbindlich. Eine Stornierung ist nur bei der Gebhardt Sport GmbH direkt möglich. Die Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen. Bei einem Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Leistungserbringung ist eine Stornogebühr von 20% des jeweiligen Rechnungsbetrages zu bezahlen. Bei einer Stornierung innerhalb von 13 bis drei Tagen vor Kursbeginn fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50% an. Bei Nichterscheinen oder einem Rücktritt zwischen drei bis null Tagen vor Leistungserbringung sind 100% des Rechnungsbetrages fällig. Falls eine vertraglich vereinbarte Leistung der Gebhardt Sport GmbH nicht durchgeführt werden kann erfolgt eine volle Rückerstattung. Die Gebhardt Sport GmbH haftet nicht für weitergehende Ansprüche. Die Rückerstattung erfolgt spätestens 4 Wochen nach nicht erbrachter Leistung.

§ 4 Haftung

(1) Die Nutzung der Angebote des Betreibers sind mit Risiken verschiedener Art verbunden und erfolgen auf eigene Gefahr. Die Einhaltung der Teilnahmebedingungen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Teilnehmers bzw. der verantwortlichen Erziehungsberechtigten/Gruppenleiter.
(2) Bouldern ist eine Risikosportart und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit.
(3) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Bouldern oder sonst im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in der Sportanlage oder bei einem Event entstehen. Dies gilt jedoch nicht für Ansprüche wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und/oder bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Handeln des Betreibers oder dessen Personals. In keinem Fall haftet der Betreiber für nicht vorhersehbare oder entfernter liegende Schäden. Die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Ein Schaden ist unverzüglich und vor dem Verlassen der Sportanlage dem Personal an der Rezeption zur Niederschrift anzuzeigen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine spätere Anzeige den Verlust der Geltendmachung eines etwaig bestehenden Anspruchs bedeutet.
(5) Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die Ihnen anvertrauten Personen. Für Kinder besteht beim Aufenthalt in der Sportanlage ein besonderes Risiko. Hierzu müssen die Eltern bzw. sonstige Aufsichtsberechtigte eigenverantwortlich Vorsorge treffen um Schaden zu vermeiden. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Boulderbereich ist generell untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten bzw. abgelegt werden.
(6) Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
(7) Fundsachen können bis zu sechs Wochen nach Verlust durch den Eigentümer an der Rezeption abgeholt werden. Nach Verstreichen der Frist von 6 Wochen (42 Tagen) geht das Fundstück in den Besitz der Gebhardt Sport GmbH über. Eine Ausnahme hiervon besteht bei Wertgegenständen sowie persönlichen Gegenständen, wie z.B. Uhren, Schmuck, Geldbörsen u.ä.. Diese werden regelmäßig im Fundbüro der Stadt Ansbach abgegeben.

§ 5 Sicherheitseinweisung

(1) Jeder Anfänger und/oder Ungeübte muss vor Nutzung der Angebote des Betreibers an der Einweisung bzw. einem Grundkurs teilnehmen.

(2) Sämtlichen Anweisungen und/oder Entscheidungen des Betreibers und/oder Personals sind Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers und/oder Personals können die betreffenden Teilnehmer ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Nutzung der Angebote ausgeschlossen und/oder Hausverbot erteilt bekommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers und/oder Personals übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

(3) Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht beklettert, werden.

(4) Bouldern

4.1. Beim Bouldern darf nur an den freistehenden Bouldern die Höhe des oberen Randes der Boulderwand übergriffen werden. Trotz in diesem Bereich installierten Fallschutzmatten können bei einem Absprung aus bis zu 4 m Höhe auf diesem Boden erhebliche Verletzungen, insbesondere durch den Tritt in einen möglicherweise vorhandenen Mattenversatz, nicht ausgeschlossen werden. Das Bouldern erfolgt daher ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Das Versetzen von Griffen und Trittelementen sowie von Sicherungspunkten ist nur den Mitarbeitern des Betreibers sowie beauftragten Dritten gestattet.

4.2. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. Lose oder beschädigte Griffe sind dem Personal an der Rezeption unverzüglich zu melden.

4.3. Tritte und Griffe dürfen von Teilnehmern weder neu angebracht oder verändert oder beseitigt werden.

4.4. Grundsätzlich sind die Boulderwände nur mit Sportkletterschuhen zu beklettern. Barfußklettern oder das Klettern in Strümpfen sind verboten. Das Klettern mit konventionellen Hallensportschuhen ist nur für Gruppen und Einsteigerkurse erlaubt.

4.5. Zu bestimmten Veranstaltungen wird die Nutzung des Boulderbereichs nur eingeschränkt möglich sein. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf eine Beitragserstattung oder Ermäßigung.

§ 6 Hausordnung

(1) Die Innenanlage sowie das Außengelände sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenstummel) sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
(2) Fahrräder dürfen nur an den Fahrradständern abgestellt werden. Sie können nicht mit in die Anlage genommen werden.
(3) Offenes Feuer ist in der Anlage untersagt. Das Rauchen ist im gesamten Halleninnenbereich untersagt.
(4) Die Benutzung von Glasflaschen, Gläsern, Porzellangeschirr etc. sind auf den Sportflächen untersagt. Nicht erlaubte Gegenstände können vom Personal eingezogen werden.
(5) Das Hausrecht über die Sportanlage übt die Geschäftsführung des Betreibers, sowie die von ihr Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
(6) Vorsätzlich verursachte Schäden werden auf Kosten des Verursachers behoben. Für Schäden, die durch den Nutzungsberechtigten verursacht werden, muss der Teilnehmer selbst aufkommen. Der Teilnehmer haftet gegenüber dem Betreiber bei mutwilliger und grob fahrlässiger Beschädigung und Verunreinigung.

§ 7 Leihmaterial

(1) Der Entleiher ist verpflichtet das Leihmaterial mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Entleiher ist verpflichtet bei Verlust des Leihmaterials dieses zum Listenpreis zu ersetzen.

(2) Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel (z. B. Scheuerstellen, etc.) zu überprüfen. Mängel sind sofort zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

(3) Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages. Verleihmaterial muss stets am Ausleihtag bis spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss an der Kasse zurückgegeben sein. Ansonsten fallen Leihgebühren in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an. Es ist ein Pfand in Form eines amtlichen Dokumentes zu hinterlegen. Das Leihmaterial darf nur zweckgerichtet sowie in der Gebhardt Sport GmbH benutzt werden.

§ 8 Kurse

(1) Alle Kurse betreffend
Verbliebene Kurstage können nicht ausgezahlt werden. Erworbene Kurstage können nicht für Tageseintritte außerhalb des Kurses eingesetzt werden. Für den Kurstag selbst ist der Tageseintritt inklusive. Leihmaterialen sind nicht im Kurspreis enthalten.

(2) Bouldergruppen
Beim Kauf einer „Stempelkarte“ für die Bouldergruppen (Kids und Erwachsene) besteht die Berechtigung auf sechsmaligen Besuch einer Bouldergruppe. Die erworbenen Kurstage sind Personengebunden. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Wochentag. Das Kursangebot und die damit verbundenen Kurstage können sich ändern, wenn es aufgrund von Trainermangel oder Trainerwechsel notwendig wird um ein Fortbestehen des Kurses gewährleisten zu können.
Je nach Auslastung der Gruppen behalten wir uns das Recht vor eine Obergrenze festzulegen und keine weiteren Kursteilnahmen zuzulassen. Freie Kurstermine müssen über das Anmeldeformular oder direkt per Mail an info@boulderhall.de erfragt werden.
Die mit der „Stempelkarte“ erworbenen Eintritte zum Kurs haben eine maximale Gültigkeit von drei Monaten. Je nach Auslastung der Kurse und Verfügbarkeit der Kurse behalten wir uns das Recht vor ungenutzte Kurstage nach Ablauf der 3 Monate verfallen zu lassen, wenn keine Rückmeldung des Kursteilnehmers oder der Kursteilnehmerin zum weiteren Interesse an dem Fortbestehen der Kursteilnahme besteht.

§ 9 Datenschutzerklärung

Siehe hier.

§ 10 Gerichtsstand, Schriftform

(1) Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB`s bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(2) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Betreiber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(3) Der Teilnehmer kann den Betreiber nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Betreibers gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend. Für Klagen gegen Vertragspartner des Betreibers, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Betreibers vereinbart.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gutscheinkauf

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB. Unser Online-Shop richtet sich ausschließlich an Verbraucher.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Boulder Hall – Gebhardt Sport GmbH

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Den Vertragstext können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.

4. Lieferbedingungen

Bei unseren Produkten (Gutschein) handelt es sich um nicht in realer Form auszuliefernden Produkten. Die Auslieferung erfolgt per Mail. Bitte drucken Sie den Gutschein selbstständig aus.

5. Bezahlung

In unserem Shop stehen Ihnen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

PayPal
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.