Stand: 17.02.2022

Es gilt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)

Aufgrund der neuen Corona Regelungen die ab dem 17.02.2022 in Kraft tritt, gilt die Nachweispflicht im Sinne der 3G-Regelung: Geimpft, genesen oder negativ getestet.

Wir sind beim Check-in dazu verpflichtet den Nachweis zu überprüfen. Haltet daher bitte euren jeweiligen Nachweis (in Papierform oder digital) am Besten direkt bereit.

Folgende Möglichkeiten stehen Euch zur Auswahl:

  • Geimpft: Vorlage eines Nachweises über die vollständige Impfung entweder digital via Corona-Warn-App, CovPass-App oder Luca-App, das gedruckte Impfzertifikat oder der Impfpass selbst. Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teilimpfungen erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. (Bitte beachtet die unterschiedliche Anzahl der Impfungen je nach Impfstoff, nur in EU zugelassene Impfstoffe). Oder auch wer als bereits genesen gilt und eine Impfung mit einem der vier zulässigen Impfstoffe erhalten hat.
  • Genesen: Positiver PCR-Test von erfolgreich genesenen Personen (PCR-Test muss mindestens 28 Tage, höchstens aber drei Monate zurückliegen).
  • Getestet: Vorlage eines negativen Corona Tests. Entweder max. 48h alter negativer PCR-Test oder max. 24h alter negativer Antigen-Schnelltest. Dieser muss von einer offiziellen Corona Teststelle mit klar ersichtlichem Datums- und Zeitstempel ausgestellt sein. Ausschlaggebend ist die Uhrzeit der Testung, nicht der Erhalt des Befundes.

Auch für Begleitpersonen oder einen Besuch unserer Kurse und Boulder Gruppen gilt die Einhaltung der 3G-Regelung wie oben beschrieben. Alle anderen Regelungen rund um Corona gelten weiterhin.

Ausnahmen: Kinder unter 6 Jahren sind sowie minderjährige Schüler und Schülerinnen, die in der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, sind von der Testpflicht befreit.

Bitte behaltet immer im Hinterkopf, dass wir nicht für diese Beschlüsse verantwortlich sind. Wir sind dazu verpflichtet euren jeweiligen Status zu checken. Vielen Dank für Eure Unterstützung!

FFP2 – Maskenpflicht

In der gesamten Halle herrscht FFP-2 Maskenpflicht außer bei der direkten Sportausübung oder auf den Sofas und Tischen beim Essen und Trinken.

Selbsttest

Ihr habt die Möglichkeit euch bei uns in der Halle, unter Aufsicht, selbst zu testen. Bitte bringt hierzu einen eigenen ungeöffneten Selbsttest mit. Ihr könnt für 3,- € auch einen Test bei uns erwerben.*

* Nur solange der Vorrat reicht.

Wir haben auf dem vorderen Parkplatz eine kleine Station für euch aufgebaut. Hier könnt ihr euch für den Selbsttest bei unserem Personal melden. Dazu die Klingel am Fenster benutzen. Wenn ihr einen Selbsttest erwerben wollt, bitte auch über das Fenster. Bitte nehmt etwas Zeit und Geduld mit! Der Selbsttest muss unter Aufsicht unseres Personals durchgeführt werden. Das bedeutet es kann sein, dass ihr kurz an unserem Fenster warten müsst, bis Jemand aus dem Personal Zeit hat dies zu prüfen. Am „Testfenster“ herrscht absolute Maskenpflicht.
Das betreten der Halle ist erst nach Ablauf der Wartezeit (15 Minuten) mit Nachweis des negativen Tests möglich. Das bedeutet ihr müsst mit einer Vorlaufzeit von ca. 30 Minuten insgesamt rechnen.